FAQ

/

  • Ich möchte anfangen Slawistik zu studieren.

    Die Zulassung zu allen Studien wird an der Universität Wien zentral abgewickelt. Alle Informationen über das Zulassungsverfahren, den Ablauf und erforderliche Dokumente finden Sie unter: https://studieren.univie.ac.at/zulassungsverfahren/.

    Beachten Sie dabei die jeweiligen Zulassungsfristen sowie insbesondere die Eignungsprüfung für das Lehramtstudium.

    Näheres: Studienservice und Lehrwesen, Referat Studienzulassung

  • Ich bin im ersten Semester - was soll ich machen?

    Wenn Sie im Wintersemester anfangen: die drei StEOP-Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Tutorien) und anschließend die StEOP-Prüfungen sowie den Spracherwerb-Grundlagen Kurs der studierten Hauptsprache (entweder als Übung oder bei vorhandenen Sprachkenntnissen als Modulprüfung).

    Wenn Sie im Sommersemester anfangen: die drei StEOP-Prüfungen (im Sommersemester finden keine Vorlesungen statt, sehr wohl aber Prüfungen und Tutorien) und - ausschließlich bei vorhandenen Sprachkenntnissen möglich - Modulprüfung: "Spracherwerb Grundlagen" der studierten Hauptsprache. Die Übung Spracherwerb Grundlagen wird nur im Wintersemester angeboten. 

    Informationen über den Prüfungsstoff der StEOP-Prüfungen erhalten Sie auf der Moodle-Plattform und in den jeweiligen Tutorien.

    Näheres: Mentor*innen, Tutor*innen, Erstsemestrigenberatung

  • Ich habe bereits Kenntnisse in meiner studierten Hauptsprache - muss ich den Sprachkurs besuchen?

    Wenn Sie bereits über Kenntnisse der studierten Hauptsprache (bzw. der später gewählten zweiten slawischen Sprache) verfügen, müssen Sie nicht die einzelnen Sprachkurse besuchen, sondern können stattdessen über das jeweilige Niveau eine Sprachmodulprüfung ablegen. Die Sprachmodulprüfungen ERSETZEN den Kursbesuch und sind ausschließlich Studierenden vorbehalten, deren Studien/Curricula dies vorsehen! Dazu gehören Studierende, die am Institut für Slawistik ein Hauptstudium betreiben (BA, MA oder ein UF im Rahmen des Lehramtsstudiums). EC-Studierende dürfen keine Sprachmodulprüfungen ablegen!

    Weitere Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung finden Sie unter https://slawistik.univie.ac.at/studium/modulpruefung-sprachbeherrschung/.

    Näheres: bei den jeweiligen Prüfer*innen

  • Ich bin im zweiten Semester und habe die STEOP absolviert - was nun?

    Nachdem Sie die STEOP absolviert haben, steht Ihnen der Zugang zu (fast) allen weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen Ihres Studiums offen. Sie können zwar mehr oder weniger selbst entscheiden, wann Sie die einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen absolvieren, Sie sind dabei aber an die Voraussetzungen des Curriculums (sog. Voraussetzungsketten) gebunden. So dürfen z.B. die Sprachkurse nur in entsprechender (aufsteigender) Reihenfolge besucht und abgeschlossen werden. Bitte lesen Sie das Curriculum genau durch, um zu erfahren, welche Voraussetzungen Sie für die Absolvierung einzelner Module benötigen. Weiters ist bei der Wahl der Lehrveranstaltungen auch zu beachten, dass die LVs am Institut für Slawistik NUR im Jahresrhythmus angeboten werden. Einen Überblick über das Semesterangebot bekommen Sie, wenn Sie sich im elektronischen Vorlesungsverzeichnis Ihres Studiums das Lehrangebot der vergangenen Semester ansehen. Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mentor*innen oder die Studienvertretung.

    Näheres: Mentor*innen, Studienvertretung

  • Wie und wann melde ich mich zu den Lehrveranstaltungen an?

    Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen funktioniert ausschließlich online über u:find. An der Slawistik wird beim u:find als Anmeldesystem ein Punktesystem eingesetzt. Slawistikstudierenden stehen pro Semester 2.000 Punkte zur Verfügung. Diese können je nach Priorität auf prüfungsimmanente (pi-LV) Lehrveranstaltungen (UE, KO, PS, SE) gesetzt werden. Je mehr Punkte gesetzt werden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit (aber keine Garantie), dass Sie einen Platz in der gewünschten Lehrveranstaltung erhalten.

    Manchmal werden gleichwertige Parallelveranstaltungen (z.B. UE Spracherwerb Grundlagen Russisch) im Vorlesungsverzeichnis zu Gruppen zusammengefasst, wobei die einzelnen Veranstaltungen zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden oder von anderen Lehrenden gehalten werden. Bei der Gruppenanmeldung setzen die Studierenden ihre Punkte nicht auf eine einzelne Lehrveranstaltung, sondern auf die gesamte Gruppe. Innerhalb der Gruppe geben Studierende dann eine Reihung der bevorzugten Lehrveranstaltungen an.

    Beachten Sie unbedingt die entsprechenden Anmeldefristen, die Sie dem u:find entnehmen können! Dies gilt vor allem für pi-Lehrveranstaltungen.

    Näheres: Mentor*innen

  • Ich habe die Anmeldefrist für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung verpasst - was nun?

    Die Anmeldefrist für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Übungen [UE], Proseminare [PS], Konversatorien [KO] und Seminare [SE]) läuft am Institut für Slawistik immer in der vorlesungsfreien Zeit. Sie beginnt meistens ca. 3-3,5 Wochen vor Beginn und endet ca. 0,5-1 Woche VOR Beginn des Semesters. Sollten Sie diese Frist verpasst haben, gehen Sie bitte in die erste Einheit der gewünschten LV und bitten den*die Lehrveranstaltungsleiter*in um eine Nachmeldung. Sie werden dann  sofern noch freie Plätze vorhanden sind und Sie die Voraussetzungen erfüllen in ein Nachmeldeformular eintragen, das an die Studienprogrammleitung weitergeleitet wird. Bitte informieren Sie den*die LV-Leiter*in, für welches MODUL Sie die Lehrveranstaltung verwenden wollen nur so wird nach der erfolgten Nachmeldung die Note später in Ihrem elektronischen Prüfungspass an der richtigen Stelle erscheinen!

    Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach einem selbstverschuldeten Verpassen der Anmeldefrist kein Anrecht auf einen LV-Platz haben und die Nachmeldung nur im Kulanzweg erfolgt. 

    Näheres: bei den jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*innen

  • Ich kann die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, zu der ich mich angemeldet habe, nicht besuchen. Die Abmeldefrist ist aber schon verstrichen. Wer kann mich abmelden?

    Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist feststellen, dass Sie eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (Übung, Proseminar, Konversatorium oder Seminar) nicht weiter besuchen können, sollten Sie diesen Umstand unbedingt und so schnell wie möglich dem*der Lehrveranstaltungsleiter*in mitteilen. Die LV-Leiter*innen können bei Vorliegen eines triftigen Grundes eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung veranlassen.

    Achtung: Sollten Sie sich nicht rechtzeitig von einer Übung abmelden, so muss der*die Lehrende negative Note  eintragen.  Sie haben somit einen Antritt verloren.

    Näheres: bei den jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*innen

  • Wie und wann melde ich mich zu Prüfungen an?

    Ähnlich wie bei den Lehrveranstaltungen, funktioniert auch die Anmeldung zu Prüfungen über u:find. Die Prüfungstermine werden bei der jeweiligen Vorlesung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis angezeigt. Sie können sich zu Prüfungen nur im angegebenen Zeitfenster anmelden. Bitte achten Sie bei der Anmeldung zur Prüfung auf die richtige Auswahl des Moduls. Eine nachträgliche Änderung der Modulzuordnung ist administrativ mit sehr viel Aufwand verbunden.

    Näheres: Mentor*innen, bei den jeweiligen Prüfer*innen, StudienServiceStelle Slawistik

  • An-/Abmeldefrist für eine Prüfung verpasst - was tun?

    Wenn Sie die Anmeldefrist zu einer Prüfung verpasst haben, diese aber noch dringend brauchen, können Sie sich schriftlich oder mündlich an den*die Prüfer*in wenden, der*die darüber entscheidet, ob Sie an der Prüfung noch teilnehmen dürfen.

    Sollten Sie die Abmeldefrist verpasst haben bzw. zur Prüfung aus unvorhergesehenen Gründen (z.B. Krankheit oder Verkehrsbehinderung) nicht erscheinen können, informieren Sie darüber den*die Prüfer*in unverzüglich per E-Mail. Der*Die Prüfer*in wird dann die Abmeldung vom Prüfungstermin veranlassen oder selbst durchführen.

    Achtung: beim Nichterscheinen ohne eine Prüfungsabmeldung sind Sie für den darauffolgenden Prüfungstermin gesperrt! Achten Sie daher auf eine rechtzeitige Abmeldung.

    Näheres: bei den jeweiligen Prüfer*innen

  • Woher weiß ich, welche LVs ich für meine Hauptsprache und für die Individuelle Schwerpunktbildung auswählen kann?

    Im Vorlesungsverzeichnis können Sie bei der jeweiligen Lehrveranstaltungen am Ende der Seite einen Code sehen. Dieser besteht aus einer zweistelligen Zahl und zwei Buchstaben, jeweils einer vor und einer nach der Zahl (z.B. B-63-R).

    Der erste Buchstabe des Codes steht für das Studium: B = Bachelor, M = Master.

    Die zweistellige Zahl im Code steht für die Zuordnung im Prüfungspass (aus dem, der auf der Slawistik-Homepage beim Studienangebot herunterladen können – nicht der, der Ihnen im u:space angezeigt wird!). Aus dieser Zuordnung leiten sich die einzelnen LV’s ab, die Sie für die Absolvierung der einzelnen Module benötigen.

    Der Buchstabe am Ende des Codes steht für die Hauptsprache:  

    K             Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS)
    B             Bulgarisch
    P             Polnisch
    R             Russisch
    Q             Slowakisch
    S             Slowenisch
    T             Tschechisch
    U             Ukrainisch

    Beispiele:

    B-63-R, B-63-U = Bachelorseminar Sprachwissenschaft, Hauptsprache Russisch und Ukrainisch.

    B-63-K = Bachelorseminar Sprachwissenschaft, Hauptsprache B/K/S.

    B-63 = Bachelorseminar für ALLE Sprachen offen.

  • Ich möchte mir Prüfungsleistungen von einem anderen Studium für mein Slawistik-Studium anerkennen lassen.

    Der Antrag auf Anerkennung/Anrechnung von Prüfungsleistungen kann in der StudienServiceStelle Slawistik eingebracht werden. Alle Informationen und die dazu nötigen Unterlagen finden Sie auf der Seite der SSS Slawistik.

    Näheres: StudienServiceStelle Slawistik

  • Ich brauche eine Lateinergänzungsprüfung - quid facere?

    Die Lateinergänzungsprüfung ist zwar Voraussetzung für Studien am Institut für Slawistik, darf aber auch während des Studiums nachgeholt werden. Diese darf auf keinen Fall die letzte Prüfung des Studiums sein. Weiters ist die Lateinergänzungsprüfung Voraussetzung für die Prüfung „Diachrone Sprachwissenschaften im Überblick“ Ihrer Hauptsprache.

    Lateinkurse und auch Lateinergänzungsprüfungen werden laufend am Institut für klassische Philologie abgehalten.

    Näheres: StudienServiceStelle des Instituts für klassische Philologie

  • Meine Note befindet sich im falschen Modul - wie kann ich sie richtig zuordnen?

    Die Zuordnung (Wahl) des Moduls geschieht bereits bei der Anmeldung zur Prüfung oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung. In der Anmeldemaske erscheint eine Dropdown-Liste und der Computer schlägt eine Option vor – beispielsweise Individuelle Schwerpunktbildung oder Alternative Erweiterung –  die Sie je nach Bedarf auswählen können. Achten Sie bitte bei der Anmeldung immer darauf, das richtige Modul auszuwählen. Sollte Ihnen dennoch ein Fehler unterlaufen sein und die eingetragene Note erscheint im elektronischen Prüfungspass im falschen Modul, wenden Sie sich bitte so rasch wie möglich an die StudienServiceStelle der Slawistik und bitten um eine Korrektur der Zuordnung. Eine falsch zugeordnete Note kann zu weiteren Problemen bei der Anmeldung zu weiteren Lehrveranstaltungen/Prüfungen führen. Daher bitte immer zeitgerecht agieren. 

    Näheres: StudienServiceStelle Slawistik

  • Ich habe eine Prüfung drei Mal negativ abgelegt und muss nun eine kommissionelle Wiederholungsprüfung ablegen.

    Wenn eine Prüfung drei Mal negativ absolviert wurde, muss die 3. Wiederholung (= 4. Antritt) in Form einer kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat abgelegt werden, wobei der Prüfungssenat aus mindestens drei Personen besteht.

    Auf Wunsch von Studierenden kann auch bereits die 2. Wiederholung (= 3. Antritt) in Form einer kommissionellen Prüfung abgelegt werden.

    Die kommissionelle Prüfung muss spätestens 14 Tage vorher bei der StudienServiceStelle Slawistik beantragt werden. Das Formular für die Beantragung finden Sie hier.

    Wichtig: Wenden Sie sich vor der Beantragung an die Studienprogrammleitung Slawistik und vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin! Sie erhalten Beratung und Informationen zum weiteren Vorgehen. Gerne können Sie um diese Beratung auch bei Ihrem 3. Antritt ersuchen.

    Näheres: Studienprogrammleitung Slawistik

  • Aufgrund einer Beeinträchtigung habe ich ein Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode. Wo finde ich weitere Informationen?

    Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei.

    Informationen zum Prozedere und der Beantragung von Prüfungen mit abweichenden Methoden finden Sie auf der Seite der Studienprogrammleitung Slawistik.

    Näheres: Team Barrierefrei, Studienprogrammleitung Slawistik

  • Ich möchte an einem Sommerkolleg teilnehmen.

    Sommerkollegs sind bilaterale Sprachkurse, in deren Rahmen österreichische Studierende Unterricht in der Sprache des Gastlandes und parallel dazu Studierende des Gastlandes Deutschunterricht erhalten. Die Freizeit wird gemeinsam verbracht und die Sprachkurse finden meist täglich statt, wodurch die kommunikative Sprachkompetenz, die in anderen Sprachkursen meist zu kurz kommt, verbessert wird. Grundsätzlich sollten elementare Kenntnisse der Sprache (im Ausmaß von zumindest einem Semester) bereits vorhanden sein, wobei ein einschlägiges Studium nicht vorausgesetzt wird. Einige Sommerschulen (wenn alle Qualitätskriterien erfüllt sind) können im BA Slawistik eventuell als Alternative Erweiterung anerkannt werden.

    Einen guten Überblick über Sommerkollegs mit vom BMBWF geförderten Stipendien finden Sie unter: https://oead.at/de/ins-ausland/hochschulen/sommerkurse/sommerkollegs/

    Näheres: die jeweiligen Organisator*innen der Sommerkollegs

  • Ich möchte ein Semester lang im Ausland studieren.

    Slawistik-Studierende können einen Teil ihres Studiums im Rahmen folgender Mobilitätsprogramme im Ausland verbringen:

    VORGANGSWEISE

    Vor dem Auslandsaufenthalt:

    1. Grundlegende Informationen einholen - Ansprechpersonen auf den Seiten der einzelnen Programme bzw. am Institut für Slawistik:

    Dr. Anne Hultsch, Privatdoz. M.A.: Non-EU Student Exchange Programm der Universität Wien
    Dr. Thomas Mikula: CEEPUS

    2. Ausfüllen eines Learning Agreement (in einigen Fällen bereits ausschließlich online) mit einem vorläufigen Studienprogramm und den geplanten Anrechnungen:

    • Non-EU Student Exchange Program: Das Formular erhalten Sie im Falle einer Nominierung in Mobility Online.
    • Formular (.docx) für CEEPUS

    3. ev. Unterschrift des Studienprogrammleiters (bzw. digitale Abwicklung) - Anmerkung: In vielen Fällen können Lehrveranstaltungen erst vor Ort recherchiert werden. In diesem Fall erfolgt eine nachträgliche Meldung an die SPL via E-Mail.

    Bitte kontaktieren Sie jedenfalls VOR dem Ausfüllen und der Abgabe des digitalen Learning-Agreement Ihre Studienprogrammleitung, damit die geplanten Anrechnungen VORAB besprochen werden.

    Für die Anerkennung der an der Gastuniversitäten absolvierten Leistungen für Ihr Slawistikstudium gelten folgende Richtlinien:

    • Anrechnungen von VO, UE, KO und Ähnlichem bevorzugt als Alternative Erweiterungen (BA) bzw. Wahlfächer (LA)
    • PS und SE – keine Anerkennung möglich (Arbeitssprache Deutsch)
    • Sprachkurse nur nach Rücksprache mit SPL und für höhere Kurse (= "Spracherwerb Vertiefung" und "Kompetente Sprachverwendung") ist explizit nicht nur der Erwerb von Sprachkenntnissen gefordert, sondern auch philologische fremdsprachliche Kompetenzen gefordert.

    Während des Auslandsaufenthaltes:

    Bei gravierenden Änderungen des Learning Agreement ist die SPL zu informieren.

    Falls vor dem Auslandsaufenthalt keine konkreten Lehrveranstaltungen benannt werden konnten, erfolgt eine Meldung per E-Mail an SPL samt beabsichtigter Äquivalenz im Studium.

    Wichtig ist es, schon während des Aufenthalts möglichst viele Informationen zu den Lehrveranstaltungen zu dokumentieren (je "offizieller", desto besser).

    Näheres: auf den Seiten der einzelnen Programme, Studienprogrammleitung Slawistik, StudienServiceStelle Slawistik

  • Ich habe ein Semester lang im Ausland studiert und möchte mir die Leistungen für mein Slawistik-Studium anerkennen lassen.

    Wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle Slawistik, falls keine Änderungen im Programm gemacht wurden. Bei Änderungen wenden Sie sich an die Studienprogrammleitung Slawistik

  • Ich habe alle Lehrveranstaltungen absolviert - wie reiche ich den Abschluss ein?

    Alle Informationen finden Sie auf der Seite:  StudienServiceStelle Slawistik.

  • Wo erhalte ich die Formatvorlage sowie die "Eidesstaatliche Erklärung" und ein Deckblatt für meine Seminararbeiten?

    Die Unterlagen können im Moodle-Kurs "etWAS - Wissenschaftliches Arbeiten für Slawist*innen" heruntergeladen werden. Sie können sich selbständig in diesen Moodle-Kurs einschreiben.