Modulprüfung Sprachbeherrschung

Modulprüfung Sprachbeherrschung im Überblick

Was ist eine Modulprüfung über die Sprachbeherrschung?

Bei vorhandenen Sprachkenntnissen können Studierende eine Modulprüfung zur Sprachbeherrschung ablegen, statt den entsprechenden Sprachkurs zu besuchen. Eine einzelne Prüfung ersetzt damit den semesterlangen Besuch des Sprachkurses. Die Prüfungserfordernisse entsprechen den Anforderungen des entsprechenden Moduls bzw. Sprachkurses.

Neben den mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen werden dabei auch philologisch-linguistische Kenntnisse und Fachvokabular abgefragt. Es ist daher erforderlich, vor der Ablegung der Prüfung die unten stehenden Informationen aufmerksam durchzulesen und sich gezielt auf die Modulprüfung vorzubereiten.

Modulprüfungen zum Spracherwerb dürfen nicht für die folgenden Curricula / Module abgelegt werden: Erweiterungscurricula, Alternative Erweiterungen, Interessensmodul. Im Fall einer Anmeldung über eines dieser Curricula / Module erfolgt eine Abmeldung.

Für die Ablegung der Modulprüfungen gelten die in den Curricula festgesetzten Voraussetzungen. Somit müssen Sie das Modul "Spracherwerb Grundlagen" absolviert haben, um die Modulprüfung über "Spracherwerb Ausbau 1" ablegen zu dürfen usw.

Information für Studierende des Masterstudiums "Internationale Betriebswirtschaft": Ab dem Sommersemester 2024 kann der Spracherwerb in den Modulen C.6.1, C.6.2 und C.6.3 ausschließlich durch Besuch der Lehrveranstaltungen absolviert werden. Das Ablegen von Modulprüfungen zum Spracherwerb ist nicht möglich. Im Fall einer Anmeldung über das Curriculum MA IBWL erfolgt eine Abmeldung.

Folgende Modulprüfungen Spracherwerb werden angeboten:

Modulprüfung "Spracherwerb Grundlagen":
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung "Spracherwerb Grundlagen" gilt das Modul "Spracherwerb Grundlagen" als absolviert.

Modulprüfung "Spracherwerb Ausbau 1":
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung "Spracherwerb Ausbau 1" gilt das Modul "Spracherwerb Ausbau 1" als absolviert.

Modulprüfung "Spracherwerb Ausbau 2":
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung "Spracherwerb Ausbau 2" gilt das Modul "Spracherwerb Ausbau 2" als absolviert.

Modulprüfung "Spracherwerb Ausbau 3":
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung "Spracherwerb Ausbau 3" gilt das Modul "Spracherwerb Ausbau 3" als absolviert.

Modulprüfung "Spracherwerb Vertiefung":
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung "Spracherwerb Vertiefung" gilt das Modul "Spracherwerb Vertiefung" als absolviert.

Ablauf

  • Prüfungstermine werden auf u:find sowie unter Prüfungstermine bekannt gegeben.
  • Die Anmeldung erfolgt über u:find und ist nur innerhalb der angegebenen Fristen möglich.
  • Nach Ende der Anmeldefrist erhalten sie per E-Mail eine Bestätigung an Ihre u:net-Adresse. Wenn Sie keinen Platz erhalten haben, dann haben Sie entweder keinen Anspruch, die Modulprüfung abzulegen, oder aber die Kapazitäten sind ausgeschöpft. Bitte beachten Sie, dass pro Semester drei Termine angeboten werden. Studierende, die aus Kapazitätsgründen keinen Platz bekommen haben, werden beim darauffolgenden Prüfungstermin bevorzugt angemeldet.
  • Nur Studierende im Status "angemeldet" sind zur Ablegung der Modulprüfung berechtigt.
  • Alle weiteren Informationen zum Ablauf der digitalen Prüfung erhalten Sie in u:find von den direkt zuständigen Prüfer*innen! Inhalte und die zuständigen Prüfer*innen finden Sie gleich unten.

Prüfer*innen und Inhalte der Modulprüfungen

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