Studienprogrammleitung Slawistik (SPL 48)

Kontakt

spl.slawistik@univie.ac.at

Bitte beachten Sie, dass jegliche studienbezogene Email-Korrespondenz mit Universitätsangehörigen aus Datenschutzgründen nur über ihre u:account-E-Mailadresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) geführt werden darf.
Kontrollieren Sie Ihren u:account-Posteingang daher regelmäßig!

Studienprogrammleiter

Ass.-Prof. Dr. Roman Krivko

Vizestudienprogrammleiterin

Univ.-Prof. Dr. Anne Hultsch, Privatdoz. M.A.

Sprechstunde

Studentische Anliegen werden vorwiegend per Mail (sos-spl.slawistik@univie.ac.at) bearbeitet. Bei dringendem Bedarf ist eine individuelle Sprechstundenvereinbarung per Mail möglich. 

Vereinbarung eines Sprechstundentermins ist ausschließlich per E-Mail an Herrn Matej Hadrović  
(sos-spl.slawistik@univie.ac.at) möglich. Bitte kurz das Anliegen beschreiben und folgende Dokumente elektronisch übermitteln ("anhängen"):

  • aktuelles Studienblatt (Anleitung zum Download)
  • aktuelles Sammelzeugnis
  • bei Bedarf Zeugnisse/Bestätigungen/Bescheide/weitere Materialien (bitte diese unbedingt auch in Kopie in die Sprechstunde mitbringen!)

Bitte beachten Sie, dass ein Besuch in der Sprechstunde nur nach Voranmeldung spätestens einen Tag vor der Sprechstunde und Terminbestätigung möglich ist.

Informieren Sie sich vor der Anmeldung zur Sprechstunde auf der Institutshomepage (Bereich "Studium") oder in der StudienServiceStelle über den üblichen Ablauf zur Lösung Ihres Anliegens und besorgen Sie sich die notwendigen Formulare. Diese erhalten Sie in der StudienServiceStelle und auf der Institutshomepage (Bereich "Studienangebot").

Mitteilungen der Studienprogrammleitung:


Eidesstattliche Erklärung im Rahmen von schriftlichen Arbeiten

Allen schriftlichen Arbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen (Proseminare, Bachelorseminare, Seminare) ist eine Erklärung über die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis beizulegen. Hierfür ist das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Eidesstattliche Erklärung im Rahmen von schriftlichen Arbeiten" zu verwenden, das im Moodle-Kurs "etWAS - Wissenschaftliches Arbeiten für Slawist*innen" heruntergeladen werden kann.


Neue Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen

Achtung! Mit 01.10.2022 treten die neuen Regelungen zur Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen in Kraft (Universitätsgesetz § 78).

Weitere Informationen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/anerkennungen/


Absolvierung von Lehrveranstaltungen des Masterstudiums

Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Masterstudiums ist für Studierende des Bachelorstudiums nur im Rahmen einer Hospitation, d.h. ohne Prüfung, Note und ECTS-Vergabe möglich.
Eine Anrechnung von MA-Lehrveranstaltungen für das BA-Studium ist nicht möglich.


Umfang und Format von Bachelorarbeiten

In den Bachelor-Seminaren (BA-SE) sollen die von den Studierenden gewählten Themen aus der Sprachwissenschaft bzw. Literaturwissenschaft unter Anleitung der Lehrveranstaltungsleiter*innen recherchiert, aufgearbeitet, präsentiert (mündlich und schriftlich) und dann zu einer Arbeit (Umfang ca. 30 Seiten) zusammengefasst werden. Die Formatierungsvorgaben obliegen der*dem jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*in.


Lehramtsstudien: Anmeldung zu Begleitlehrveranstaltungen der Praxisphase

Die Anmeldung zu den Begleitlehrveranstaltungen der Praxisphase wird vom SSC Lehrer*innenbildung betreut. Informationen zur Vorgangsweise finden Sie auf folgenden Seiten:

BA - KO Vorbereitung auf das Schulpraktikum und Reflexion der Unterrichtserfahrung
https://ssc-lehrerinnenbildung.univie.ac.at/ssc-lehrerinnenbildung/praktikum/bachelorstudium/schulpraxis/

MA - SE Praxisseminar - Fachdidaktische Begleitung der Praxisphase - Anerkennung der Masterpraxis
https://ssc-lehrerinnenbildung.univie.ac.at/ssc-lehrerinnenbildung/praktikum/masterstudium/


Betreuung von Diplomarbeiten und Masterarbeiten

Bitte beachten Sie, dass die Betreuung von Diplomarbeiten und Masterarbeiten sowie die Tätigkeit als Erst- und Zweitprüfer*in und der Prüfungsvorsitz durch Universitätslehrer*innen mit Lehrbefugnis und habilitierte Mitarbeiter*innen ausgeführt wird. Studierende sind berechtigt, Universitätslehrer*innen mit Lehrbefugnis um Betreuung einer Diplom- oder Masterarbeit zu ersuchen, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Betreuung durch eine Person ohne Lehrbefugnis und/oder ein bestimmtes Thema (vgl. § 14  Satzung-Studienrecht).

Bei Fragen zu weiteren (externen) Betreuungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Studienprogrammleitung.

Am Institut für Slawistik verfügen folgende Lehrende über die jeweils angegebene Lehrbefugnis:


Univ.-Prof. Dr. Elias Moncef Bounatirou
Ostslawische Sprachwissenschaft

Dr. Przemysław Chojnowski, Privatdoz.
Venia für Polnische Philologie

Ao. Univ.-Prof. Dr. Georg Holzer
Südslawische Sprachwissenschaft und Sprachgeschichte (Etymologie, Onomastik)

Dr. Dr. phil.habil. Anne Hultsch, Privatdoz. M.A.
Venia für Slavische Philologie (ost- und westslavische Literatur- und Kulturwissenschaft)

Univ.-Prof. Dr. Miranda Jakiša, MA
Südslawische Literatur- und Kulturwissenschaft

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Elizabeta Jenko, Privatdoz.
Venia für Didaktik der südslawischen Sprachen

Assoz.-Prof. Mag. Dr. Emmerich Kelih, Privatdoz.
Venia für Slawische Sprachwissenschaft

Ass.-Prof. Dr. Roman Krivko

Altslavische Philologie, Altslavische Lexikologie und Lexikographie

Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Moser
Russische, ukrainische und polnische Sprachwissenschaft; Textphilologie; vergleichende slawische Sprachwissenschaft

Univ.-Prof. Dr. Stefan Michael Newerkla
Westslawische Sprachwissenschaft (auch vergleichende und angewandte)

Univ.-Prof. Dr. Fedor B. Poljakov
Russische (und ostslawische) Literaturwissenschaft

Ao. Univ.-Prof. Dr. Stefan Simonek
Russische, ukrainische und tschechische Literaturwissenschaft, vergleichende Literaturwissenschaft, allgemeine Literatur- und Kulturtheorie


Neue Plattform für Abschlussarbeiten (Flyer)

IHRE ABSCHLUSSARBEIT MIT DER STADT WIEN

Sie schreiben Ihre Abschlussarbeit und wollen Praxiserfahrung sammeln? - Die Plattform für Abschlussarbeiten vernetzt Sie mit Expertinnen und Experten aller Fachbereiche der Stadt Wien. Hier finden Sie praxisnahe Themen und stadtspezifische Herausforderungen für Ihre Arbeit. Sie können aber auch eigene Themenvorschläge für eine Zusammenarbeit mit der Stadt Wien über diese Plattform einreichen. 

https://stp.wien.gv.at/abschlussarbeiten/app/


Informationen zu abweichenden Prüfungsmethoden

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei:

Für die von der Studienprogrammleitung Slawistik (SPL 48) angebotenen Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt folgendes empfohlene Prozedere:

  • Informationsgespräch beim Team Barrierefrei
  • Einreichung des Antragsformulars per E-Mail über Ihre u:account-Adresse an spl.slawistik@univie.ac.at

Als fachärztlichen/therapeutischen Nachweis empfehlen wir, möglichst das universitätsinterne Formular zur Bestätigung von studienrelevanten Funktionsbeeinträchtigungen zu verwenden. Das Formular ist so gestaltet, dass keine medizinische Fachsprache verwendet werden muss. Dies erleichtert uns als SPL die Bearbeitung. Allgemeine Informationen zu Nachweisen finden Sie hier.

Falls vorhanden, können Sie uns auf freiwilliger Basis außerdem Dokumente aus Ihrer Schulzeit oder von anderen Hochschulen/Studien übermitteln, in denen bereits Adaptierungen oder Hilfsmittel für Sie beschrieben werden. Diese können uns bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden helfen.

Planen Sie genug Zeit für die Antragsbearbeitung und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein. Stellen Sie bitte daher Ihre Anträge immer so früh wie möglich!

Achtung: Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen SPLen (weiteres Studium, EC, Lehramtsfach, etc.) gelten eventuell andere administrative Regelungen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website!