Sommerkollegs

Sommerkollegs sind bilaterale Sprachkurse, in deren Rahmen österreichische Studierende bis 35 Jahre Unterricht in der Sprache des Gastlandes und parallel dazu Studierende des Gastlandes Deutschunterricht erhalten. Die Freizeit wird gemeinsam verbracht, wodurch die kommunikative Sprachkompetenz, die in anderen Sprachkursen meist zu kurz kommt, verbessert wird.

Der Unterricht findet in Gruppen unterschiedlichen Niveaus statt.

Grundsätzlich sollten elementare Kenntnisse der Sprache (im Ausmaß von zumindest 2 Semestern) bereits vorhanden sein, wobei ein einschlägiges Studium nicht vorausgesetzt wird.

Sowohl Freizeit- als auch Rahmenprogramm sind darauf ausgerichtet, die Anwendung des Neugelernten zu forcieren bzw. dienen der Festigung des schon Bekannten. Wenn die Gestaltung der Freizeit auch von Kurs zu Kurs variiert, erstreckt sich das Angebot in jedem Fall auf Exkursionen, Vorträge, Lesungen, Musikabende, Vorlesungen zu Literatur und Landeskunde und auch gesellige Abende.

Alle Studierenden sind gemeinsam untergebracht, überwiegend in Studentenheimen oder universitätseigenen Gebäuden, wobei darauf Wert gelegt wird, dass jeweils ein Österreicher mit einem Studenten des Gastlandes ein Zimmer teilt.

Die Kosten für das Sommerkolleg (Unterbringung, Kursgebühr, Verpflegung) werden - falls nicht anders angegeben - für alle Teilnehmer*innen vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bzw. von den AKTIONEN getragen. Darüber hinausgehende Kosten müssen von den österreichischen Teilnehmenden wie auch die Anmeldegebühr aus Eigenmitteln bestritten werden.

Bei manchen Sommerkollegs können Restplätze an Studierende über 35 Jahre vergeben werden, die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anreise müssen dabei allerdings selbst getragen werden.

Bei vorzeitiger Abreise bzw. Fernbleiben (auch die Teilnahme am angebotenen Rahmenprogramm ist verpflichtend) muss das konsumierte Stipendium refundiert werden.

Die Teilnahme an einem Sommerkolleg ist auf ein Kolleg pro Sprache beschränkt.

Anerkennung von positiv beurteilten Prüfungen: Wurde die Teilnahme am Sommerkolleg nachweislich positiv beurteilt (positive Note eingetragen), kann eine Anerkennung der Leistung für das Modul "Alternative Erweiterungen" beantragt werden. Über die tatsächliche Anerkennung der Leistung entscheidet die Studienprogrammleitung.