Studieren im Ausland

Sommerkollegs

Mehrwöchige Intensivsprachkurse mit umfangreichem Freizeit- und Kulturprogramm

Non-EU Student Exchange Program

Für ein Semester in Russland oder der Ukraine studieren

CEEPUS

Geförderte Auslandaufenthalte in Zentraleuropa

ERASMUS+

Studienaufenthalte an europäischen Partneruniversitäten

Bilaterale Aktionen

Tschechische Republik und Slowakei

Weitere Programme

Weitere Programme finden Sie auf der Seite des International Office.

Organisatorischer Ablauf von Auslandsaufenthalten

Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen zum Ablauf von Studien­auf­ent­halten im Ausland sowie zur Anrechnung von Studienleistungen, die Sie im Rahmen von Auslandsaufenthalten absolviert haben. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Programmen und den Ansprechpartner*innen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.

Bitte beachten Sie, dass bezüglich der Anrechenbarkeit der Auslandskurse vor Einreichung des Online-Learning-Agreements eine Sprechstunde bei der Studienprogrammleitung notwendig ist!

/

  • Vor dem Auslandaufenthalt

    1. Grundlegende Informationen einholen

    Informationen zu den Programmen und jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie auf den entsprechenden Seiten:


    2. Ausfüllen eines Learning Agreement mit einem vorläufigen Studienprogramm und den geplanten Anrechnungen

    Bitte beachten Sie, dass bzgl. der Anrechenbarkeit der Auslandskurse vor Einreichung des Online-Learning-Agreements eine Sprechstunde bei der Studienprogrammleitung notwendig ist.

    3. Unterschrift der Studienprogrammleitung

    Anmerkung: In vielen Fällen können Lehrveranstaltungen erst vor Ort recherchiert werden; in diesem Fall nachträgliche Meldung an SPL per E-Mail.

  • Während des Auslandsaufenthaltes

    Bei gravierenden Änderungen des Learning Agreement ist die Studienprogrammleitung zu informieren.

    Falls vor dem Auslandsaufenthalt keine konkreten Lehrveranstaltungen benannt werden konnten: Meldung per E-Mail an SPL und Bekanntgabe der beabsichtigten Äquivalenz im Studium.

    Wichtig ist es, schon während des Aufenthalts möglichst viele Informationen zu den Lehrveranstaltungen zu dokumentieren (je "offizieller", desto besser).

  • Nach dem Auslandsaufenthalt

    Nach dem Ende des Auslandsaufenthaltes können Sie die Anerkennung der an der Gastuniverstiät absolvierten Leistungen für Ihr Slawistikstudium beantragen. Bitte beachten sie dabei folgende Richtlinien:

    Anrechnungen von VO, UE, KO und Ähnlichem bevorzugt  als Alternative Erweiterungen (BA) bzw. Wahlfächer (LA)

    Keine automatische Anerkennung von Sprachkursen

    Weiteres Prozedere:
    Zunächst hat nach Rücksprache mit der SPL ein Orientierungsgespräch mit einem*einer zuständigen Sprachlektor*in zu erfolgen. Dieser*diese gibt eine schriftliche Stellungnahme zur Anrechenbarkeit der im Ausland absolvierten Lehrveranstaltung ab. Fällt sie positiv aus, kann angerechnet werden.
    Hinweis: Für höhere Kurse (= "Spracherwerb Vertiefung" und "Kompetente Sprachverwendung") ist explizit nicht nur der Erwerb von Sprachkenntnissen gefordert, sondern auch philologische fremdsprachliche Kompetenz!

    In der Regel keine Anrechnung von PS und SE [Arbeitssprache: Deutsch!]

    Ausnahmen gibt es nur für an deutschsprachigen Universitäten abgelegte PS und SE, die dem Wiener Slawistik-Curriculum äquivalent sind.